AGB
Foto Max Werkmeister, Inh. Anne Werkmeister e.K.
1. Der Auftragsgeber erkennt durch Auftragserteilung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Fotografien (Lichtbilder, kurz: Bilder) im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen angefertigten Aufnahmen, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen und mit welchem Medium sie erstellt wurden (z. B. Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Datensätze).
3. Alle Fotografien (Lichtbilder) sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts §21 Nr. 5.
4. Die Negative / digitalen Daten unserer Aufnahmen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, nur Zwischenprodukt zur Bilderstellung und bleiben unser Eigentum. Zum Zwecke einer späteren Nachbestellung ausgewählter Bilder gelten die in den jeweiligen Preislisten angegebenen Archivierungsfristen.
5. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
6. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. Bei Übergabe von Daten im Rahmen erworbener Nutzungsrechte übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung der weiteren Archivierung.
7. Der Besteller eines Lichtbildes hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
8. Von uns angefertigte Bilder dürfen in drucktechnischen, elektronischen, oder anderen Medien nur mit unserer Genehmigung und unter Nennung unseres Namens veröffentlichet werden.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Durch diese Zahlung werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
9. Copyright Vermerke auf unseren Fotografien oder in deren Datensätzen dürfen nicht entfernt werden. Der Auftragsgeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang.
Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig.
10. Für alle fotografischen Arbeiten finden die Bestimmungen über den Dienstvertrag gem. § 611 ff. BGB Anwendung. Für alle anderen Arbeiten (z.B. Laborservice) gelten die Bestimmungen des Werkvertrags gem. § 631 ff. BGB. Für Bestellungen über unseren online Kundenzugang gelten die dort hinterlegten AGB.
11. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tageshonorar oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen MwSt berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Visagisten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive MwSt. aus.
12. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Alle Rechte, Bilder und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung des Fotografen sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
14. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von uns angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei durch uns oder eine unserer Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.
15. Unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird auf den Ersatz von grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden beschränkt. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Feuer versichert werden.
Bei einem Verlust von Aufnahmen in Form von belichteten Filmen, Negativen oder Daten beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Material zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
16. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
17. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Diese Abweichungen stellen jedoch keinen Sachmangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
18. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe der Ware erfolgen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich abgenommen.
19. Wir behalten uns vor, unsere Arbeiten für Ausstellungszwecke zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich unmittelbar bei Auftragsabwicklung widersprochen wird.
20. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Nichtwahrnehmen eines vereinbarten Termins ohne vorherige Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00€ je gebuchte Stunde zu zahlen ist.
21. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Der Betriebssitz der Firma ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.